Wenn Sie jetzt den Elbe-Lübeck-Kanal befahren, beachten Sie bitte auch als Sportbootfahrer die Vorschriften der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung vom 08. Oktober 1998 (BinSchStrO 1998).
Daneben beachten Sie bitte folgende Hinweise: Ist das Einfahrtsignal der Schleuse auf "Rot" geschaltet, bitten wir Sie sofort an einem Dalben festzumachen. Das Hin- und Herfahren vor dem Einfahrtsbereich der Schleuse ist zu unterlassen. Laufen Sie in die Schleuse erst ein, wenn Sie dazu aufgefordert werden bzw. das Einfahrtsignal "Grün" gegeben ist. Aus Sicherheitsgründen werden Sportfahrzeuge in der Regel zum Schluss eingewiesen. - Die Eingangsschleusen Lauenburg und Büssau stellen die Verbände zusammen. Boots- und Schiffsführer, die auf der Strecke zur nächsten Schleuse ihre Fahrt unterbrechen wollen, werden gebeten, dies dem Schleusenpersonal mitzuteilen.
- Aufgrund von Vorrangsschleusung der Berufsschifffahrt und Wassermangel in den Sommermonaten kann es zu längeren Wartezeiten bis zu 60 Minuten kommen. Wir bitten daher um etwas Geduld. Sportfahrzeuge haben bei Ankunft keinen direkten Anspruch auf eine sofortige Schleusung.
- Bei Siebeneichen, Kanal-km 43,6 quert eine Fähre den Kanal. Während der Fahrt wird diese an einem Seil, das ca. 1 m über der Wasserfläche gespannt ist, geführt. Fahren Sie bitte zwischen den Fährtafeln (rechteckige blaue Tafeln mit weißem Symbol eines Fährschiffes), die am rechten Ufer stehen, langsam und beachten Sie den Betriebszustand der Fähre. Ein Zusammenprall mit der Fähre oder dem Seil könnte für Sie und Ihr Fahrzeug verhängnisvoll werden.
Bei der Annäherung an Baustellen, Baufahrzeuge, Schiffsliegeplätze und Schleusenvorhäfen bitten wir Sie langsam zu fahren, um Beschädigungen am Ufer, an Geräten und Fahrzeugen zu vermeiden - Die Ufersicherung am ELK besteht aus einer Holzpfahlwand, deren Pfahlköpfe ca. 10 - 20 cm unter der Wasseroberfläche liegen.
Zur Vermeidung von Havarien ist daher ein Sicherheitsabstand einzuhalten. Die hierfür aufgestellten Schifffahrtszeichen gem. der BinSchStrO 1998 - insbesondere im Bereich der Wendestellen und Ausbuchtungen - bitten wir zu beachten. - Die Liegestellen in den Schleusenvorhäfen sind nur für die zur Schleusung anstehenden Fahrzeuge als Warte- oder Liegeplätze vorgesehen. Außerhalb der Schleusenbetriebszeit kann hier auch übernachtet werden. Gehen Sie nach Möglichkeit hinter die Dalbenreihe. Das Betreten und Benutzen der Leiteinrichtung (Leitwerk, Schwimmholz) ist verboten. Für das Stillliegen im Vorhafen ist grundsätzlich die Erlaubnis des Schleusenpersonals einzuholen. Die Liegezeiten können nur begrenzt ausgedehnt werden.
Bitte beachten Sie: Unterhalb der Schleuse Lauenburg sind im Vorhafen keine Liegeplätze vorhanden. Verhalten beim Liegen im Vorhafen: - Das Überqueren der Klapptore ist verboten.
- Es ist ein Sicherheitsabstand von 2 m zur Schleusenkammer einzuhalten.
- Das Betreten und Benutzen der Leiteinrichtungen (Leitwerk, Schwimmholz) ist nicht erlaubt.
Generell gilt, vermeiden Sie unnötige Aufenthalte auf dem Schleusengelände. Dem Schleusenpersonal ist bezüglich Anweisungen oder Anordnungen unbedingt Folge zu leisten. Bei Nichtbeachtung ist das Schleusenpersonal angehalten, weitere Schritte einzuleiten (WSP/WSA).
- In Lauenburg bei El-km 569,20, rechte Fahrwasserseite, zweigt der Elbe-Lübeck-Kanal (ELK-km 61,63) in die Elbe. Dieser Bereich ist mit besonderer Vorsicht zu befahren, da es hier aufgrund des Aufeinandertreffens zweier Wasserstraßen zu Irritationen bezüglich der Fahrwasserbetonnung kommen kann.
- Zur Vermeidung von Anzeigen überprüfen Sie bitte Ihre Fahrgeschwindigkeit, die auf dem ungefähr 60 km langen ELK und auf der Kanal-Trave bis zur Hubbrücke für Sportfahrzeuge 10 km/h, im Lauenburger Hafen, von der Schleuse bis zur Elbe jedoch nur 4 km/h beträgt.
Eine Hilfe bieten Ihnen die am westlichen Kanalufer stehenden Kilometerzeichen. Bei der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h dürfen Sie einen Kilometer in nicht weniger als 6 Minuten durchlaufen.
Die Höchstgeschwindigkeit gilt aber immer nur unter der Voraussetzung, dass dabei durch Ihr Sportboot kein schädlicher Wellenschlag verursacht wird.
Die Fahrzeiten von Schleuse zu Schleuse betragen bei einer Geschwindigkeit von 10 km/h: -
- Büssau - Krummesse = 31 Minuten
- Krummesse - Berkenthin = 29 Minuten
- Berkenthin - Behlendorf = 19 Minuten
- Behlendorf - Donnerschleuse = 25 Minuten
- Donnerschleuse - Witzeeze = 3 Stunden
- Witzeeze - Lauenburg = 57 Minute
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- Die Betriebszeiten der Schleusen sind wie folgt festgelegt:
| Schleusen | Anmerkung | Montag bis Freitag | Samstage | Sonn- und Feiertage | | | | | | | | Büssau (Lübeck) bis Lauenburg | 01.04. bis 30.09. | 06:00 - 21:00 | 06:00 - 21:00 | | | 01.04. bis 31.10. | | | 08:00 - 18:00 | | 01.10. bis 31.03. | 06:00 - 20:00 | 06:00 - 20:00 | | | 01.11. bis 31.03. | | | 08:00 - 15:00 |
- Fahrzeuge müssen mind. 15 Minuten vor Ende der Schleusenbetriebszeit in die Schleusenkammer eingefahren sein.
An den bundeseinheitlichen Feiertagen, am 03. Oktober sowie am 24. und 31. Dezember gelten die Schleusenbetriebszeiten wie an Sonntagen. Das zuständige Wasser- und Schifffahrtsamt Lauenburg kann für diese Tage abweichende Schleusenbetriebszeiten festlegen.
Die Betriebszeiten der Hubbrücke in Lübeck sind wie folgt festgelegt:
Mo. - Sa. 6:00 Uhr bis 20:30 Uhr So. u. feiertags 7:00 Uhr bis 9:00 Uhr
An den Weihnachts-, Oster- und Pfingstfeiertagen = keine Betriebszeit!
Die Brücke wird mit Rücksicht auf den Straßenverkehr für Sportfahrzeuge nur gehoben, wenn diese in Gruppen von 3 oder mehr Fahrzeugen eine Öffnung fordern bzw. wenn Sie eine Stunde vergeblich gewartet haben. Sie können solche Wartezeiten vermeiden, wenn Sie nicht durch die Hubbrücke, sondern durch den Stadtgraben fahren. Sie sollten sich erforderlichenfalls über UKW Kanal 18 oder per Telefon unter der Rufnummer 0451/7 32 49 beim Brückenwärter melden.
Die Schleusen sind über folgende Funkkanäle bzw. Telefon-Nummern zu erreichen: -
Schleuse | Funkkanal | Telefon-Nummer | Lauenburg | 22 | 04153/24 05 | Witzeeze | 79 | 04155/58 91 | Donnerschleuse | 79 | 04543/14 31 | Büssau | 78 | 0451/5 12 53 |
- Änderungen bleiben vorbehalten.
Wir wünschen Ihnen eine gute Fahrt und danken im Voraus für die Einhaltung der o.g. Hinweise. Erfreuen Sie sich auf Ihrer Fahrt an der reizvollen Landschaft und denken Sie daran, dass auch der als lebender Uferschutz gepflanzte Schilfgürtel Teil dieser Landschaft ist und geschont zu werden verdient. Bedenken Sie bitte, dass das Schleusenpersonal Pflichten zu erfüllen hat. Respektieren Sie das bitte, um diesem und Ihnen selbst Ärger zu ersparen.
Auskünfte erteilen während der Schleusenbetriebszeiten: Schleuse Lauenburg Tel. 04153/24 05 und Schleuse Büssau Tel. 0451/5 12 53,
Wasser- und Schifffahrtsamt Lauenburg, 21481 Lauenburg (Elbe), Dornhorster Weg 52, Tel. 04153/5 58-3 48 (Herr Hinsch),
Außenbezirk Mölln, 23879 Mölln, Hafenstr. 16, Tel. 04542/8 44 06 30.
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