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Zum 15. Mal wurde der MMC für seine Leistung in der Umweltarbeit ausgezeichnet!

 

Am 18. Juni 2011 wurde die Blaue Flagge als gemeinsames Umweltsymbol, das seit 1987 für jeweils ein Jahr an vorbildliche Sportboothäfen und Badestellen vergeben wird, auf dem Gelände des Hamburger Yacht-Club in Hamburg-Tatenberg, an den MMC Mölln übergeben. Im Jahr 2011 weht die Blaue Flaggen in 41 Länder weltweit. Als nichtstaatliche Initiative wirkt die Kampagne "Blaue Flagge" im Sinne der Agenda 21 für einen umweltbewußten Menschen im Umgang mit Landschaft und Natur. Alle mit der "Blauen Flagge" ausgezeichneten Sportboothäfen oder Badestellen müssen jeweils einen umfangreichen Kriterienkatalog erfüllen und ihre vorbildliche Umweltarbeit bei der Umweltkommunikation jährlich erneut nachweisen.

 

 

Ohne Funkzeugnis kann's teuer werden

 

(21.1.2010) Am 31. Dezember 2009 ist die seit 2005 bestehende Aussetzung der Bußgeldbewehrung für Skipper ausgelaufen, die - obwohl sich eine Seefunk-stelle an Bord befindet - nicht im Besitz des für den Betrieb der Anlage berechtigenden Betriebszeugnisses sind...

Verstöße werden von diesem Zeitpunkt an als bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit verfolgt. Nach Auskunft des BMVBS beträgt das Bußgeld € 150,--
Im Wiederholungsfall wird es teurer!

 

 

Aktuelles:

Niederlande: Einleitungsverbot von Toilettenabwässern (vuilwater)

Den Haag
(SP) Ab dem 01.01.2009 gilt für die Fäkalienentsorgung Folgendes: Das Überbordpumpen von Toilettenabwasser (vuilwater) ist in den Niederlanden auf Binnen- und Seegewässern grundsätzlich verboten. Ausgenommen ist die "Braune Flotte" - die verdient ihren Namen dann zu Recht.

Wichtig zu wissen ist, dass das Verbot derzeit nicht die Verpflichtung beinhaltet, das Wasserfahrzeug mit einem SchmutzwasserAufnahme-System auszurüsten. Es gibt jedoch verschiedene Arten von Aufnahme-Systemen an Bord, wie z.B. einen Fäkalientank, eine mobile (chemische) Toilette oder eine Ökotoilette. Für neuere Boote , verkauft ab 2006, muss solch ein Aufnahme-System bereits installiert sein. Ältere Fahrzeuge haben bis 2009 Zeit, entsprechende Entsorgungseinrichtungen in ihrem Boot nachzurüsten.

Zukünftig werden auch Regelungen erlassen, die ebenfalls das Verbot des ungehinderten Ablassens des Abwassers für
kommerziell genutzte Schiffe, wie z.B. Charterfahrt, die Braune Flotte, Rundfahrt- und Partyboote, beinhalten.

Die Entsorgung von Toilettenwasser hat in den bestehenden Entsorgungsanlagen der Häfen und Vereine zu erfolgen. In den Niederlanden seien etwa 500 Anlagen vorhanden. Ab 2009 müssen alle Jachthäfen
mit mehr als 50 Liegeplätzen für Boote mit Kajüte über eine solche Entsorgungsstation verfügen.

Die WSP kontrolliert künftig Wasserfahrzeuge gezielt.

 

 

 

 

 

 

Fäkalientanks - Ausrüstungspflicht für die Ostsee

Rubrik: SVSH, Fahrtensegeln, Umwelt & Ordnung

Von: Dieter Wolf

 

Vorschriften ab 2008 gültig, allerdings etwas gelockert

Laut einer Meldung des DSV vom 3.12.07 gelten folgende Bestimmungen:

  alle Sportboote, die nach 2003 gebaut wurden und eine Toilette an Bord haben, müssen mit einem vorschriftsgemäßen Fäkalientank ausgerüstet sein.

   Boote, die vor 1980 gebaut wurden, sind von der Ausrüstungspflicht befreit.                    

   Boote der Baujahre zwischen  1980 und 2003 sind von der Nachrüstungspflicht befreit, wenn sie weniger als 11,50 m lang oder weniger als 3,80 m breit sind (bisher hieß es Lüa < 10,50 m  ode B < 2,80 m)

   Darüber hinaus kann im Einzelfall die Befreiung von der Nachrüstungspflicht beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) beantragt werden, wenn es „technisch schwierig“ oder die „Kosten der Nachrüstung im Verhältnis zum Wert des Schiffes hoch“ sind. Die Befreiung wird gewährt, wenn durch Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder eines von einer gem. Norm EN 45013 akkreditierten Stelle zertifizierten Boots-und Yachtsachverständigen nachgewiesen wird, dass die Nachrüstung „technisch unmöglich“ ist oder deren Kosten entweder 10% des Schiffswertes oder 4.000,- € übersteigen.

http://www.dsv.org

 

Explosionsgefahr an Bord wird größer

 

Regelmäßig hören wir einen Bericht über eine Explosion an Bord eines Sportfahrzeuges. Meistens werden sie verursacht durch eine unsachgemäße Gasinstallation oder veraltete Gas-Druckschläuche.

Der Anteil an Explosionen von Fäkalientanks ist stark angestiegen. Grund sind die schlechte Pflege. Auch die Verpuffungsgefahr ist groß. In diesem Sommer ist es wieder passiert. Auf einer Motoryacht fand eine schwere Verpuffung statt, als der Skipper sich eine Zigarre ansteckte. Der Mann und seine Frau mussten mit ernsten Verwundungen in ein Krankenhaus gebracht werden und die Yacht wurde schwer beschädigt. Verschiedene Boote und Häuser in der Umgebung nahmen auch Schaden. Die Feuerwehr geht von einem Gasleck aus. Eine von den am meisten vorkommenden Ursachen von dergleichen Lecks sind veraltete Gas-Druckschläuche. Viele Yachteigner wissen noch nicht, dass Gas-Druckschläuche alle 3 Jahre erneuert werden müssen.

Auch ist es sehr wichtig regelmäßig eine Gasabnahme von einer qualifizierten Firma machen zu lassen. Auch sollte der Gasdruckregler alle 10 Jahre ersetzt werden. Schäden sollte man besser nicht selbst reparieren.

Auch Fäkalientanks können ein Grund von Explosionen sein. Eine Untersuchung ergab, dass Fäkalientanks an Bord bei schlechter Pflege auch ein Grund von Explosionen sein kann. Aus dem Abfallwasser von Kombüse und Toilette können auch Gase entstehen, die Grund für Verpuffungen sind. Dies zeigt ein Bericht der durch den Senat veranlasst wurde von einer Gasexplosion an Bord eines Zweimastklippers in 2006, wobei 8 Schüler verletzt wurden.

(Quelle: anwb-boot)

 

 

 

Möllner Motorboot-Club e.V | info@mmc-moelln.de